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AGB

Reservation und Kaution 

Das Fahrzeug ist mit Eingang der Kaution definitiv reserviert. Allfällige Schäden, Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, Mehrkilometer etc.) oder Selbstbehalte der Versicherungen sowie Umtriebe bei einem Reparatur- oder Schadenfall werden von der Kaution in Abzug gebracht. Bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden wird die Kaution erst nach der vollständigen und endgültigen Schadenregulierung (auch mit Drittpersonen) zurückerstattet. In allen anderen Fällen wird die Kaution dem Mieter innert dreissig Tagen seit Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet. Zinsen sind keine geschuldet. 

 

Ausfall/Annullation 

Bei über 40-jährigen Oldtimern besteht jederzeit das Risiko eines Ausfalls des Fahrzeuges. Selbstverständlich wird in diesem Fall alles unternommen, um das Fahrzeug termingerecht zu übergeben. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann die Reise nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen, weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. 

Tritt der Mieter bis 30 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, sind 50% des Mietpreises fällig. Tritt er innerhalb von 2 Wochen vor Mietbeginn zurück, sind 70% des Mietpreises zu bezahlen. Eine allfällige Annullationskostenversicherung ist Sache des Mieters. 

 

Mietpreis 

Es gelten die auf der Webseite angegeben Mietpreise sofern diese nicht schriftlich anders vereinbart wurden. Benzinkosten, Strassen- und andere Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und gehen zu Lasten des Mieters. Die Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. 

 

Fahrzeuglenker 

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und die bei der Vertragsunterzeichnung gemeldeten Zusatzfahrer gelenkt werden. Entsteht ein Schaden durch das Fahren einer Drittperson, haftet der Mieter für den ganzen Schaden.

Sämtliche Lenker müssen den Mietvertrag mitunterzeichnen. Sie müssen aus versicherungstechnischen Gründen mind. 21 Jahre alt sein und seit mind. 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins (Kat. B, Auto) sein. Eine Kopie des Führerscheins und des Reisepasses / ID aller Lenker muss dem unterzeichneten Mietvertrag beigelegt werden. 

Die Weitergabe oder Weitervermietung des VW-Busses ist nicht erlaubt. 

 

Übergabe 

Die Übergabe findet – falls nicht anders vereinbart – ab 18 Uhr statt und wird nach Absprache vertraglich festgehalten. 

Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, worauf der Zustand und die Ausstattung des Fahrzeugs festgehalten werden. Soweit Mängel bei der Übergabe nicht protokolliert wurden, wird vermutet, dass sie während der Mietdauer entstanden sind. Übergabe- und Rücknahmeprotokoll sind Bestandteil des Vertrags. 

Ebenso erhält der Mieter eine umfassende Fahrzeuginstruktion. Das Fahrzeug wird vollständig gereinigt, vollgetankt und in funktionstüchtigem Zustand übergeben. 

 

Rückgabe 

Die Rückgabe – falls nicht anders vereinbart – findet bis spätestens 12 Uhr statt und wird nach Absprache vertraglich festgehalten. 

Das Fahrzeug sollte in sauberem Zustand zurückgebracht werden. Die Endreinigung des Fahrzeuges innen (inkl. Waschen der Bettwäsche und Handtücher) wird vom Vermieter übernommen und pauschal mit 150 Franken verrechnet. Für die Aussenreinigung dürfen auf keinen Fall automatische Waschstrassen benutzt werden, da durch die Fahrzeugform grössere Schäden am Fahrzeug entstehen können! Falls eine Nachreinigung aussen notwendig ist, berechnet der Vermieter den entsprechenden Aufwand CHF 60.00 pro Stunde. Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe durch den Mieter voll zu tanken. 

Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs nach der vereinbarten Uhrzeit, wird dem Mieter pro angebrochene Stunde CHF 60.00 in Rechnung gestellt. Erfolgt die Rückgabe nicht am vereinbarten Tag, so werden dem Mieter die Mietkosten für jeden zusätzlichen Miettag verrechnet, auch wenn ihn an der verspäteten Rückgabe kein Verschulden trifft oder diese auf Zufall oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. 

Eine vorzeitige Fahrzeugrückgabe berechtigt nicht zu einer Mietpreisreduktion. 

 

Sorgfaltspflicht und Nutzungsbeschränkungen 

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und Nutzungseinschränkungen sowie Pflege- und Gebrauchsanweisungen zu befolgen. Mit dem Fahrzeug dürfen maximal 5 Erwachsene transportiert werden (inkl. Lenker). Das Rauchen im Fahrzeug sowie das Mitführen von Haustieren sind untersagt. Die maximale Reisegeschwindigkeit des Fahrzeugs beträgt 95 km/h und darf wegen der Gefahr einer Motorüberhitzung nicht überschritten werden. Als einzige Ausnahme gilt ein kurzes Überholmanöver auf der Autobahn. Ebenfalls darf die maximale Öltemperatur von 100° nicht überschritten werden. Vollgasfahrten über 5 Minuten sind untersagt. 

 

Es ist untersagt das Fahrzeug zu benutzen: 

- für Geländefahrten, Rennen, Ralleys oder ähnliche Geschwindigkeitswettfahrten inkl. Trainingsfahrten sowie übrige Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und sonstigen Verkehrsflächen, die zu motorsportlichen Zwecken eingesetzt werden 

- für Schleuderkurse und Fahrtrainings 

- als Fahrschulwagen 

- als Abschleppwagen, Zugfahrzeug oder zum Anstossen 

- unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten und Aufputschmitteln oder einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigendem Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) 

- in überladenem oder verkehrsuntüchtigem Zustand

- zur Durchfahrt von Flussbetten oder ähnlichem 

- zum gewerblichen Gebrauch, insbesondere zum entgeltlichen Transport von Personen oder Waren oder zur Weitervermietung 

- zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen 

 

Anhänger, Dachträger, Veloträger etc. 

Es ist nicht gestattet, fremde Dachträger, Anhänger, Veloträger oder sonstige Vorrichtungen zu montieren. Bei Bedarf werden diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Kosten werden auf Anfrage bekannt gegeben und vertraglich festgehalten. 

 

Unterhalt und Reparaturen 

Der Mieter ist für den Unterhalt und die fachgerechte Wartung verantwortlich. Er hat den Niveaustand des Motorenöls sowie den Reifendruck wöchentlich, spätestens nach 1‘000 km, zu überprüfen. 

Notwendige Reparaturen sind dem Vermieter vorgängig zwecks Kostengutsprache zu melden und sind durch eine offizielle VW-Werkstatt ausführen zu lassen. In dringenden Fällen hat der Mieter die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden. 

Die Reparaturkosten werden, sofern kein Verschulden des Mieters vorliegt, bei Vorliegen einer Kostengutsprache des Vermieters und gegen Vorlage der Originalbelege vom Vermieter zurückerstattet. Reifenschäden hat der Mieter selbst zu bezahlen. 

 

Pannen 

Bei Pannen (nicht im Rahmen eines Unfalls) ist sofort zuerst der Vermieter, dann das Mobi24 Call Center (0844 848 484) anzurufen und den Anweisungen ist Folge zu leisten. Reparaturarbeiten sind von den durch die Mobi24 autorisierten Vertragspartnern auszuführen. Selbstorganisierte Pannenhilfe wird von der Mobiliar nicht bezahlt und geht vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. 

 

Unfall / Diebstahl/ Einbruch/ Brand und weitere Schadenfälle 

Tritt ein Schadenfall ein, muss der Vermieter unverzüglich informiert werden. Der Vermieter nimmt anschliessend Kontakt mit der Versicherung auf. Falls erforderlich ist ebenso das Mobi24 Call Center (0844 848 484) zu informieren. Den Anweisungen der Mobi24 sind Folge zu leisten. Jeder Unfall, Brand, Diebstahl oder Einbruch ist der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Bei einem Unfall ist das Unfallprotokoll vollständig auszufüllen und durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen, Fotos und Adressen allfälliger Zeugen festzuhalten. Dem Vermieter sind die notwendigen Unterlagen umgehend zukommen zu lassen. 

Werden die Melde- und Verhaltenspflichten verletzt und dadurch Eintritt, Ausmass und Feststellung des Schadens beeinflusst, ist der Mieter vollumfänglich haftbar. 

Der Mieter und die Zusatzfahrer dürfen keine Forderungen von Geschädigten anerkennen oder Schuldeingeständnisse machen. 

Persönlich mitgeführte Sachen des Mieters und der Fahrgäste sind nicht versichert. 

Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, bei einem Schadenfall Einsicht in polizeiliche und/oder behördliche Akten zu nehmen. Der Vermieter ist als Halter des gemieteten Fahrzeugs verpflichtet, bei Verkehrsverstössen die Personendaten des Fahrzeuglenkers- bzw. Mieters an die Behörden zu melden. 

 

Haftung und Versicherung 

Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch entstanden sind. Für die übrigen Schäden haftet der Mieter, 

soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Mieter für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. 

Es besteht keine Insassenversicherung. Die Campingausrüstung und die persönlichen Sachen sind nicht versichert. Die Versicherung der persönlichen Gegenstände ist Sache des Mieters. 

Wird ein Schaden des Mieters oder der Zusatzfahrer nicht oder nicht vollumfänglich durch die Versicherung gedeckt, so haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber für den gesamten nicht durch die Versicherungssumme gedeckten Schaden. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen.

Für die Folgen von Verkehrsregelverletzungen, Bussen wegen Übertretung von Verkehrsvorschriften jeder Art, Überschreiten von Parkzeiten etc. während der Mietdauer haftet der Mieter. Bussen werden dem Mieter verrechnet. 

Für Schäden, die dem Mieter aus dem Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden aufgrund von Absicht oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen Mieter und Zusatzfahrer einerseits und Vermieter andererseits ist Luzern. 

Mit der Unterschrift bestätigen die Mieter, dass Sie die AGB gelesen und verstanden haben sowie mit den darin genannten Bedingungen einverstanden sind. 

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